Anti G20 Protest: Die Vorbereitungsgruppe des Antikapitalistischen Camps im Hamburger Stadtpark zieht vor Gericht.

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PM: Eilantrag des Antikapitalistischen Camps
Pressegruppe Camp

Hamburg, den 24.5.2017 – Die Vorbereitungsgruppe des Camps wehrt sich jetzt mit juristischen Mitteln gegen das Versammlungsverbot des Bezirks Hamburg-Nord. Ein entsprechender Eilantrag an das Hamburger Verwaltungsgericht wurde heute eingereicht.

Die Gruppe, die das Antikapitalistische Camp plant, hatte vor vier Wochen ein gegen den G20-Gipfel gerichtetes politisches Protestcamp für die Zeit vom 30.6.-9.7.2107 im Hamburger Stadtpark bei der zuständigen Polizei als Versammlung angemeldet. Diese verwies die Organisator*innen jedoch an den Bezirk Hamburg-Nord, in welchem der Stadtpark liegt. Die Bezirksamtsleitung erklärte daraufhin, für die Nutzung des Stadtparks bedürfe es einer Sondernutzungserlaubnis, die aber nicht erteilt würde. Der Bezirk erließ außerdem eine Verbotsverfügung. Gegen diese wehrt sich die Vorbereitungsgruppe des Camps nun vor Gericht.

Nach der Auffassung der Organisator*innen handelt es sich bei dem Camp um eine politische Versammlung, die vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützt ist. Daher gebe es für ein Verbot überhaupt keine rechtliche Grundlage, im Gegenteil. „Die Stadt Hamburg muss das Campen erlauben, denn hier steht nicht das Übernachten in Zelten im Vordergrund, sondern die politische Meinungsäußerung“, so Martin Klingner, der Anwalt der Gruppe. Im Camp sollen täglich Kundgebungen, Veranstaltungen und Diskussionen stattfinden, die sich an die Öffentlichkeit richten. Das Camp wird außerhalb der „roten Zone“ ein Ort der freien Versammlungsmöglichkeit und der Meinungsfreiheit sein. Das Camp versteht sich damit als ein zentraler Baustein des Protestes gegen G20.

Das Argument des Bezirks, der Rasen würde überbeansprucht, ist offenkundig vorgeschoben: Am 9.9.17 werden die Rolling Stones vor 80.000 Zuschauer*innen im Stadtpark spielen. Es wird ein ganzes Stadion aufgebaut, hierfür wird die gesamte Stadtparkwiese wochenlang in Anspruch genommen werden. Besuchen kann das Konzert natürlich nur, wer es sich leisten kann. Der Bezirk opfert den Stadtpark also gerne einem kommerziellen Event, verweigert aber den Organisator*innen des Camps gleichzeitig die Nutzungsmöglichkeit für eine Versammlung, welche offen für alle sein wird.Claudia M. betont: „Mit dem Verbot macht sich das Bezirksamt-Nord zur Handlangerin von Innensenator Grote und seinen Kolleg*innen, die schon seit Monaten ein Verbot fordern und die Proteste kriminalisieren.“

Die Vorbereitungsgruppe ist überzeugt davon, sich mit ihrer Rechtsauffassung durchzusetzen. Rechtsanwalt Martin Klingner, der die Gruppe vertritt, erklärte hierzu:„Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut in einer Demokratie. Dieses ist derzeit in Hamburg in Gefahr, wenn der Hamburger Senat bei seiner repressiven Linie gegenüber dem demokratischen Protest bleibt. Wir werden notfalls durch alle Instanzen gehen, um die Bürgerrechte gegenüber den autoritären Methoden des Hamburger Senats zu verteidigen.“

https://g20camp.noblogs.org/

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